Moin Kollegen, Das nachfolgende Zitat befindet sich in Rölls Enzyklopädie des Eisenbahnwesens von 1912, Band 1. auf Seite 322 zum Thema Auslaufgleise Folgt man dem Begriff der Fanggleise sind für solche Anwendungen auch als Sandweichen bezeichnete Gleisabschnitte zulässig, welche ein mit Sand bedecktes Gleis beinhalten, was zum Aufhalten von Fahrzeugen dient ohne diese entgleisen zu lassen. Folglich hatte es wohl "Schutzweichen" gegeben, welche in ein Auslaufgleis mündeten, um einen Zug bei Signalmißachtung noch von der Hauptlinie weg und aus der Nebenlinie kommend, aufzuhalten, damit die Hauptlinie nicht gefährdet wird. Da dort nichts von einer Anwendung innerhalb von Bahnstationen steht, kann davon ausgegangen werden, daß es sich um Situationen auf freier Strecke, an einem Abzweigposten handelt. In wie weit sich das aber in moderneren Epochen als den ersten beiden anwenden läßt, entzieht sich meiner Kenntnis. Schönen Gruß, Ingo