Das Langsamfahrsignal steht an Stellen, wo Schienenfahrzeuge langsam fahren sollen, z. B. zu Absicherung Gefahrenstellen oder Baustellen. In der Epoche I gab es aber zwei unterschiedliche Versionen dieses Signals, die frühere Version war gültig bis 1912 und die spätere Version war gültig ab 1. August 1912. Bis 1912: Tagzeichen eine grüne, runde, weißgeränderte Scheibe mit einem schwarzen A = Anfang und als Endzeichen eine runde, weiße, schwarzgeränderte Scheibe mit einem schwarzem E = Ende. Nachtzeichen eine dem dem Lokführer entgegen grün abgeblendete Laterne, deren Rückseite weiß leuchtet als Anfangssignal und als Endsignal eine nach beiden Seiten weiß leuchtende Laterne oberhalb des jeweiligen Tagzeichens. Ab 1912: Tagzeichen des Anfangssignals eine runde, orange, weißgeränderte Scheibe mit einem schwarzen A und als Endzeichen eine runde, weiße, schwarzgeränderte Scheibe mit schwarzem E. Nachtzeichen eine dem Lokführer entgegen orange abgeblendete Laterne, deren Rückseite weiß leuchtet als Anfangssignal und als Endsignal eine nach beiden Seiten weiß leuchtende Laterne oberhalb des jeweiligen Tagzeichens. Auf Grund mehrerer schwerer Unfälle wurden ab 1912, die grünen Lichtscheiben der Bedeutung „Fahrt frei" zugeordnet.